Praxis-Tipp: Abzug einer Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Seit 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung – unabhängig von der Größe der Wohnung – in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Was gilt für Zweitwohnungen im Ausland?