Praxis-Tipp: Abzug einer Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Allgemein 17. November 2021 Seit 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung – unabhängig von der Größe der Wohnung – in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Was gilt für Zweitwohnungen im Ausland? Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest