FG Kommentierung: Job-Ticket zur Beseitigung der Parkplatznot kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Allgemein 4. November 2021 Das Hessische FG entschied, dass die Überlassung von Job-Tickets an Arbeitnehmer keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil begründet, wenn diese Maßnahme in erster Linie darauf gerichtet ist, die Parkplatznot am Betriebssitz des Arbeitgebers zu lindern. Mehr zum Thema ‚Jobticket’…Mehr zum Thema ‚Geldwerter Vorteil’…Mehr zum Thema ‚Sachbezug’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest