BMF Kommentierung (Aktualisierung): Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Die Finanzverwaltung hat im Januar 2021 eine abweichende Rechtsauffassung des BFH übernommen. Betroffen ist der Gewinnbegriff und die Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Das BMF-Schreiben wurde jetzt ergänzt.