Onlinehandel: Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit wirkt

Nach dem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel können Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Wie Hessens Finanzministerium meldet, wirkt das Gesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist: Unter anderem seien Registrierungen aus China um das 57fache auf rund 24.500 gestiegen.

„Dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen, war und ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Das von Hessen und Baden-Württemberg initiierte neue Gesetz stelle die Besteuerung sicher. Das sei gut für die Steuergerechtigkeit und ein Instrument gegen diejenigen, die beim Handel im Internet mit krimineller Energie die Umsatzsteuer umgehen.

Der Steuerbetrug gehe meist auf das Konto der Händler auf elektronischen Marktplätzen, nicht der Marktplatzbetreiber, so Schäfer weiter. „Mit der neuen Haftungsregel haben die Marktplatzbetreiber ein klares Interesse daran, bei sich für Ordnung zu sorgen. Dafür dürfen sie nur noch ehrliche, also registrierte Händler zulassen“. Davon profitierten der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und am Ende auch die Kunden, die sich viel sicherer sein könnten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Marktplatzbetreiber müssten nun noch genauer hinsehen, welche Aktivitäten ihre Internethändler auf der Plattform entfalten. Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn der Plattformbetreiber eine Bescheinigung für einen Händler vorweisen kann, dass dieser steuerlich geführt wird. Das bedeute, dass bisher steuerlich nicht erfasste Händler sich beim Finanzamt registrieren lassen müssen.

„Und das tun immer mehr“, so Schäfer. Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe im Mai 2017 bei 430 gelegen. Damals hätten Baden-Württemberg und Hessen ihre Initiative gegen den Steuerbetrug im Onlinehandel vorgelegt. Seitdem steige die Zahl der Registrierungen rapide. Dafür habe allein schon die Ankündigung eines verschärften Vorgehens gesorgt, betont Schäfer. „Der Druck wirkte bereits, bevor das Gesetz zum 1. Januar in Kraft trat. Mittlerweile haben sich rund 24.500 Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan steuerlich registrieren lassen – fast 57 Mal so viel wie zu Beginn der von uns angestoßenen Debatte. Aktuelle Zahlen zeigen eindrucksvoll: Das neue Gesetz wirkt und es ist ein überaus wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit“.

Auch wenn der asiatische Markt deutlich auffälliger beim Betrug im Onlinehandel gewesen sei, zeige sich auch bei den Neuregistrierungen aus anderen Ländern die gleiche Tendenz, so Hessens Finanzminister. Dies belegten etwa aktuelle Zahlen aus dem zuständigen Finanzamt Kassel II-Hofgeismar: „Seit 2018 haben sich weit über 600 Händler aus den Ländern Spanien, Kroatien und Portugal steuerlich neu registrieren lassen. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 bis 2017 zusammen waren es insgesamt gerade einmal 21. Auch hier wird klar: Es tut sich was“, erklärte Schäfer.

Finanzministerium Hessen, PM vom 09.09.2019