Steuererhöhung durch Abschaffung einer Steuer?

Mit so manchem neuen Jahr kommt es auch zu einer neuen Steuer. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies in der Regel eine weitere Steuerbelastung. Tatsächlich kann aber auch der Wegfall einer Steuer zu einer höheren steuerlichen Belastung führen. Gemeint ist die Abgeltungsteuer.

Wagen wir mal einen Blick in die steuerliche Zukunft. 2017 ist Wahljahr, und da gibt es ja bekanntlich keine Steuererhöhungen. Jedenfalls nicht vor der Bundestagswahl. Danach sieht es regelmäßig anders aus, wobei der Ausgang der Wahl schon entscheidend sein kann. In Punkto Abgeltungsteuer dürfte der Wahlausgang jedoch vollkommen egal sein.

Der Grund: Tatsächlich hat die amtierende Opposition in mehreren Bundestagsdrucksachen (Nr. 18/2014 und 18/6064) schon die Abschaffung der Abgeltungsteuer gefordert. Leider plant dies aber nicht nur die Opposition. Auch der amtierende Bundesfinanzminister hat bereits Pläne zur Abschaffung in der Schublade liegen. Konkret wird hier darauf hingewiesen, dass ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten in Kraft tritt. Mit anderen Worten: Der Fiskus weiß besser als Sie, welche Kapitalerträge Sie haben. Einen Grund für eine Quellenbesteuerung (und dann auch noch eine mit einem recht günstigen Steuersatz von 25 Prozent!) gibt es dann nicht mehr.

Ob Bundestagswahl oder nicht scheint zu guter Letzt auch egal zu sein, denn neben den vorgenannten Aktivitäten ist mittlerweile das Bundesland Brandenburg vorgeprescht und hat im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet.