KMU erhalten keine steuerliche Forschungsförderung

Eine steuerliche Förderung der Forschungsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird es nicht geben. Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte am 28.09.2016 einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/7872) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke ab. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.

Ziel des Vorstoßes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, kleinen und mittleren Unternehmen einen „Forschungsbonus“ in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu gewähren. Dieser Forschungsbonus sollte in Form einer Steuerermäßigung gewährt werden. Der Forschungsbonus sollte allen Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gewährt werden können und zusätzlich zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Die Steuermindereinnahmen durch den neuen Bonus wurden von der Fraktion mit 770 Millionen Euro angegeben. Nach Ansicht der Fraktion werden über 60 Prozent der kontinuierlich forschenden KMU durch die bisherige öffentliche Innovationsförderung nicht erreicht. Außerdem wirke der bürokratische Aufwand abschreckend.

Eine steuerliche Forschungsförderung könne möglicherweise zusätzlichen Nutzen bringen, erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Dennoch lehnte er den Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Hinweis auf die durchgeführte öffentliche Anhörung ab, in der es Kritik an der Größenbeschränkung für die Unternehmen und der vorgesehenen Einführung einer Zertifizierungsstelle gegeben habe. Zudem sei die bisherige Projektförderung gut aufgestellt. Die SPD Fraktion schloss sich den Argumenten der Union an, fand jedoch auch positive Aspekte in dem Entwurf. Die Projektförderung erreiche viele Unternehmen nicht, weil diese zu klein seien. Den Gesetzentwurf lehne die SPD-Fraktion ab, gehe aber davon aus, dass das Thema auf der Tagesordnung bleibe.

Die Fraktion Die Linke bezweifelte, dass innovative und kleine Unternehmen mit der Steuerförderung erreicht würden. Sie sah zudem die Gefahr von „Mitnahmeeffekten“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die Anhörung, in der sich nur ein Sachverständiger gegen die steuerliche Förderung ausgesprochen habe. Die Förderintensität  der kleinen und mittleren Unternehmen lasse nach. Die Projektförderung erreiche nur einen ganz kleinen Kreis von Unternehmen.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.09.2016