Am Finanzmarkt gibt es keine attraktiven Zinsen mehr fürs Geld. Es bleibt die Frage, ob diese Niedrigzinspolitik auch Auswirkungen auf das Steuerrecht hat? Die ganz klare Antwort: Ja!
Als erstes fällt einem doch die Verzinsung von Nachzahlungen und Erstattungen ein: Ab dem 15. Monat gelten hier immerhin 0,5 Prozent pro Monat. Wer daher auf eine Nachzahlung zusteuert, insbesondere nach einer Betriebsprüfung, der wird doch wohl unverhältnismäßig mit der Verzinsung der Nachzahlung belastet, oder? Dazu entgegnet der Fiskus natürlich, dass die Verzinsung auch für Erstattungsfälle gilt. Das ist richtig – aber: Wie viele Betriebsprüfungen gibt es denn mit Erstattungen? Eher weniger. Bei den Betriebsprüfungen mit Nachzahlung wird jedoch dann auch noch mit den hohen Zinsen zu Kasse gebeten.
Darüber hinaus passt es aber auch mit den steuerlichen Bewertungsrechnungen, beispielsweise der Unternehmensbewertung, nicht. Aufgrund der typisierten Verfahren führen die niedrigen Marktzinsen doch dazu, dass Unternehmensbewertungen zu hoch sind.
Insgesamt könnte man an dieser Stelle anfügen, dass quasi überall, wo im Gesetz Zinssätze festgeschrieben sind, eine Marktüblichkeit weit weg ist. Das Ergebnis dürfte im Wesentlichen eine überhöhte Besteuerung sein, da sich diese nicht mehr am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert.
Fazit: Die Niedrigzinspolitik hat Auswirkungen auf die Besteuerung. So lange jedoch der Staat dabei noch ganz gut wegkommt, ist eine Anpassung der steuerlichen Zinssätze an das Marktniveau unwahrscheinlich.
Steuern müssen Sie daher an anderer Stelle sparen.