Allgemeine Aufwendungen von Unternehmen: Gesamte Umsätze im Besteuerungszeitraum für Aufteilung der Vorsteuerbeträge relevant

Bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens ist regelmäßig auf das Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen. Dies stellt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben klar, mit dem es den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ändert.

Werde ein Aufteilungsschlüssel im Voranmeldungsverfahren vorläufig angewandt, zum Beispiel auf der Grundlage der Umsätze des vorangegangenen Jahres, führe die Festsetzung des endgültigen, abweichenden Aufteilungsschlüssels zu einer Berichtigung der nach dem vorläufigen Aufteilungsschlüssel ermittelten Vorsteuerbeträge in der Jahresfestsetzung.

Mit dem Schreiben nimmt das Finanzministerium Bezug auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24.04.2013 (XI R 25/10). Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 10.04.2014, IV D 2 – S 7306/13/10001