Unternehmen müssen sich jetzt auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren vorbereiten. Dies betont die Bundesregierung. Es gebe keine Übergangsfrist.
Hintergrund ist, dass die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum vereinheitlicht werden. Dies soll den Zahlungsverkehr erleichtern und sicherer machen. Die SEPA-Zahlungsverfahren lösen ab 01.02.2014 die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab. Unternehmen müssten dann mit SEPA arbeiten, mahnt die Bundesregierung. Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen schätzten, dass lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet ist. Sie sähen den höchsten Informationsbedarf bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erwarte von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen. Doch Unternehmen sollten selbst aktiv werden, sich an ihr Kreditinstitut wenden, fordert die Regierung.
Unternehmen benötigten unter anderem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese könnten sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Bundesbank empfehle, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert zusätzlich den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher. Ab Februar 2014 ersetzt dann die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setze sich aus der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben. Die zusätzliche Angabe des BIC entfällt bei Inlandzahlungen ab Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab Februar 2016.
Bundesregierung, PM vom 30.08.2013