EDITORIAL 06_2013 – Steuereinnahmen

in den ersten Monaten des Jahres 2013 stiegen die Steuereinnahmen von Bund und Ländern. Treiber des Wachstums war aufgrund des stabilen Arbeitsmarkts vor allem die Lohnsteuer. Bei den anderen Steuern ist das Bild eher uneinheitlich. So bleibt die Umsatzsteuer in den einzelnen Monatsergebnissen schon mal hinter den Vorjahresergebnissen zurück, dafür weist die Körperschaftsteuer eine deutliche Zunahme aus. Das Wachstum bei den reinen Ländersteuern ist im Wesentlichen auf die Grunderwerbsteuer zurückzuführen: Hier werden bis zu 20 Prozent Zuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet.

Dies liegt nicht nur an einem gestiegenen Transaktionsvolumen bei Immobilien, sondern auch an der Erhöhung der Steuersätze in vielen Bundesländern: Seit September 2006 dürfen diese den Steuersatz selbst festlegen, und inzwischen sind fast alle aus dem Einheitssatz von 3,5 Prozent ausgestiegen. Derzeit fordern nur noch Bayern und Sachsen 3,5 Prozent.

Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfassen Finanzämter zudem in der Regel den Wert von Grund und Boden plus nachfolgen errichtetem Gebäude. Für die Steuer zählt dann der gesamte Kaufpreis. Selbst wenn verschiedene Bauunternehmer aktiv werden, der künftige Hausbesitzer selbst einen Architekten einschaltet, Leistungen in Eigenarbeit erbringt oder an Dritte vergibt, fällt die Grunderwerbsteuer auf das Gesamtwerk an. So kommt es prinzipiell zur Besteuerung des schlüsselfertigen Werks. Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den nackten Grund und Boden ist nur noch dann möglich, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und dabei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.