EDITORIAL 03_2013

die Finanzbeamten starten mit der Bearbeitung der Einkommensteuer-Erklärungen für 2012 nicht vor Mitte/Ende März. Dadurch bleiben Steuererstattungen zunächst einmal bei der Finanzkasse.

Grund dafür ist die Computersoftware der Behörden, die auf den aktuellen Rechtsstand angepasst werden muss. Das ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar, denn ein Großteil der Berechnungsgrundlagen war längst bekannt. Aufgrund der Verzögerungen -– die es 2013 übrigens nicht zum ersten Mal gibt – wäre zu überdenken, dass der Fiskus den Steuerzahlern entgegenkommt und die Abgabefristen verlängert, etwa von Ende Mai auf Juli und für die Steuerberater von Ende Dezember auf Februar im Folgejahr.

Das hätte dann auch den Effekt, dass viele Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen überflüssig würden und die Finanzbeamten im Gegenzug schneller den Berg an Erklärungen abarbeiten könnten.

Jetzt kommt aber Bewegung in die Sache, denn es ist eine bundeseinheitliche Verlängerung der Steuererklärungsfristen in der Pipeline. Ausgehend von einem mehrjährigen Pilotprojekt des hessischen Finanzministeriums soll dieses Verfahren ausgebaut werden. Hessen hatte die Fristen bereits jeweils um zwei weitere Monate verlängert.

Nun haben sich die Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder auf ein neues Fristenmodell verständigt. Darin ist insbesondere beabsichtigt, als allerletzten Abgabetermin bundeseinheitlich den 28.2. für Steuererklärungen des vorvergangenen Jahres vorzusehen, so wie in Hessen. Bleibt zu hoffen, dass diese keine Einmalaktion bleibt und es nicht bei geänderten politischen Verhältnissen zu einer Rolle rückwärts kommt.

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