EDITORIAL 01_2013

seit Jahresbeginn ist die Minijobgrenze von 400 auf 450 Euro gestiegen. Mit der Neuregelung verbunden ist erstmals eine Versicherungspflicht für die Gesetzliche Rentenversicherung, von der sich Minijobber aber auf Antrag befreien lassen können. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezweifelt, dass durch den angehobenen Grenzbetrag neue Jobs entstehen.

Schon 2012 nutzten nur wenige geringfügig Beschäftigte die bisherige 400-Euro-Regelung voll aus, von den 7,5 Millionen Minijobbern verdienten im vergangenen Jahr nur rund die Hälfte im Schnitt zwischen 301 und 400 Euro. Bei allen übrigen lag der Verdienst unter 300 Euro. Zwölf Prozent verdienten mit ihrem Minijob sogar maximal 100 Euro, so die BA-Zahlen. Nach einer Umfrage des Statistischen Bundesamts aus 2010 hatte jeder zweite 400-Euro-Jobber kein Interesse an Mehrarbeit; 25 Prozent wollten zwar grundsätzlich mehr arbeiten, was ihnen jedoch aufgrund der persönlichen Situation nicht möglich war.

Verbleibt lediglich jeder Vierte, bei dem die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450 Euro lukrativ ist. Kritiker bemängeln, die Neuregelung führe dazu, dass Frauen im Niedriglohnbereich steckenbleiben. So kritisierten Opposition und Gewerkschaften die Anhebung der Verdienstgrenze, weil damit lediglich die Option für unterbezahlte und sozial schlecht abgesicherte Arbeit ausgeweitet werde. Die weiblichen Minijobber machen mit 65 Prozent bereits jetzt den Löwenanteil aus.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Einzelhandelsaushilfen, Putztätigkeiten, Schreib- und Buchhalterarbeiten in Betrieben, Aushilfen in der Gastronomie und Austräger für Post und Zeitschriften.

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