das Erbschaftsteuerreformgesetz setzt seit Neujahr 2009 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, neben Bankguthaben auch vererbte und verschenkte Grundstücke sowie Unternehmen auf Marktni-veau zu erfassen. Dazu gibt es neue Privilegien, wonach sogar wertvolle Villen komplett steuerfrei an den Partner oder den Nachwuchs und wertvolle Firmen ohne Steuerlast an die Nachkommen übergehen können. Ein weiterer Entlastungseffekt ergab sich durch die Anhebung der persönlichen Freibeträge.
Erste Auswirkungen der Reform zeigen sich an den veränderten Staats-einnahmen. So ging der Anteil der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse 2010 gegenüber 2009 um 17,2 Prozent zurück. Grund hierfür waren vor allem die höheren Freibeträge, denn gleichzeitig nahm der Wert der Vermögensübergänge um rund 5 Prozent zu. Auch die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um ein Drittel. Neben den erhöhten Freibeträgen führten auch besonders hohe Aktivitäten der deutschen Familien unter Ausnutzung des alten Rechts zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden nämlich viele Schenkungen vorgezogen, damit noch eine güns-tige Besteuerung insbesondere bei Immobilien mit moderaten Wertansätzen erfolgen konnte.
Immerhin kassierte der Fiskus für Erbschaften und Schenkungen 2010 noch 4,6 Milliarden Euro Steuern. Per Saldo liegen aber weiterhin die meisten Vermögensübertragungen innerhalb der Freibeträge und werden folglich nicht mit Abgaben belastet. Denn meist vererben oder verschenken Eltern ihr Vermögen an ihre Kinder, pro Sprössling lässt sich dabei ein Freibetrag von 400.000 Euro nutzen. Das reicht für jede Durchschnittsfamilie.