Der Bundesrechnungshof (BRH) mahnt eine Vereinfachung des Steuerrechts
an. Außerdem müsse das Risikomanagement der Steuerverwaltung weiterentwickelt werden. Denn es bestehe weiter großer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs, so BRH-Präsident Dieter Engels. Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern sei – trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements – weiterhin nicht gewährleistet, erläutert Engels.
Hintergrund der Forderungen ist ein aktueller Bericht über den Vollzug der Steuergesetze, den der BRH am 17.01.2012 dem Parlament und der Bundesregierung zugeleitet hat. Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation habe sich seither nicht verbessert.
In seinem aktuellen Bericht macht der Bundesrechnungshof deutlich, dass – neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung – das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache für die Vollzugsdefizite ist. Viele gesetzliche Bestimmungen seien lang und schwer verständlich formuliert. Im Einkommensteuerrecht habe sich seit 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 pro Jahr erhöht.
Der BRH empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden können. So regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. Zudem empfiehlt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.
Bundesrechnungshof, PM vom 17.01.2012