Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Welche wesentlichen Änderungen ab dem 01.01.2012 auf Bürger und Unternehmen zukommen, stellt das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten unter www.bundesfinanzministerium.de vor.
Informiert wird über die Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, die Änderungen bei der Berechnung der Entfernungspauschale, die Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung sowie die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens.
Außerdem geht es um die Übertragung der Freibeträge für Kinder, die Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung erstatteter Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherungsbeiträge oder von Kirchensteuern, die Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens und die Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind.
Schließlich informiert das Bundesfinanzministerium über die vorgesehene Zahlung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen, die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, die dauerhafte Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist-Versteuerung, die Anpassung der Beleg- und Buchnachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte, die Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, die Änderungen des
Bewertungsgesetzes und über die Änderungen aufgrund des EU-Beitreibungsgesetzes, mit dem die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Bundesfinanzministerium, PM vom 12.12.2011