Änderungen im Steuerrecht

Mehrere Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 können jetzt umgesetzt werden. Dafür hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Weg frei gemacht.

So könne nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern umgesetzt werden, so das BMF. Zudem werde die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge künftig steuerlich günstiger bewertet. Für Arbeitnehmer werde es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, geförderte private Altersvorsorge attraktiver gestaltet.

Außerdem würden Steuergestaltungsmodelle eingeschränkt, nämlich das sogenannte Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Das Goldfinger-Modell nutze den negativen Progressionsvorbehalt aus. Künftig würden bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unter liegen, Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet. Damit könnten Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unter liegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.

Über RETT-Blocker als weitere Käufer beim Erwerb von Immobilien konnte laut Finanzministerium bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss habe sich darauf geeinigt, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.

Mit einer Cash-GmbH habe bisher die Erbschaft- und Schenkungsteu er im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden können. Damit werde verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird. Im Vermittlungsausschuss sei vereinbart worden, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist.

Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetzes werde weitgehend das Jahres steuergesetz 2013 beschlossen. Damit würden lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer könnten zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleisten der bleibe das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen würden dagegen steuerpflichtig. Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz werde ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, teilt das Finanzministerium mit. Zudem werde die Eigenheim-Rente vereinfacht.

Bundesfinanzministerium, PM vom 05.06.2013

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