Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist eine Verlängerung des 3-jährigen Investitionszeitraums nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG auf 4 Jahre für Investitionsabzugsbeträge vorgesehen, die in 2017 endenden Wirtschaftsjahren abgezogen wurden.
Abzinsung des Kapitalwerts: Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
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Praxis-Tipp: Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung weiterhin auf dem Prüfstand
Die bisher wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG erhobenen Verfassungsbeschwerden sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. Aktuell ist eine weitere Verfassungsbeschwerde anhängig, bei der noch offen ist, ob sie zur Entscheidung angenommen wird.
