Das FG Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.
FG Münster: Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten
Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Schlussabrechnungen eingereicht
Künstliche Intelligenz: Zwischen Euphorie und Vorsicht: KI-Tools in der Steuerberatung
FG Düsseldorf: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
BMF: Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ergänzt
BFH: Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. BFH v. 30.6.2020, IX R 3/19, BStBl 2021 II S. 859). Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags ist ausschließlich im Rahmen der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahres zu entscheiden.
BFH: Zum Zweckbetrieb Krankenhaus i. S. d. § 67 AO
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO).
Wachstumschancengesetz: Bis zu 10 % jährliche Abschreibung: AfA-Turbo für Wohnimmobilien
Die steuerlichen Abschreibungen gelten insbesondere im Bereich der Immobilien seit langem als etabliertes steuerpolitisches Konjunktur-Instrument. Mit der (befristeten) Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude und der überarbeiteten Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau schafft der Gesetzgeber neue Investitionsanreize.
