Am 25.4.2024 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Von der Steuerberaterin zum Unternehmenscoach: „Ich stelle andere Fragen als viele meiner Kolleginnen und Kollegen“
Rhena Wolf führt als Steuerberaterin eine Kanzlei in Mannheim mit 12 Mitarbeitenden in zweiter Generation. Daneben ist sie seit 2019 als Coach tätig – eine Aufgabe, die sie generell als Disziplin für Steuerberaterinnen und Steuerberater geboten sieht. Das gilt sowohl für den Aspekt der Beratung als auch für die Vorbildrolle.
BSG: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für „Rentenabzugsteuer“
FG Münster: Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers und eines Waschservices
Praxis-Tipp: Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann.
Hessisches FG: Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsgrundlage
Praxis-Tipp (Aktualisierung): Erstausbildung oder erstmalige Berufsausbildung?
BMF Referentenentwurf: Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
BFH: Steuerliche Behandlung von „Earn-Out-Zahlungen“
Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.
