Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat.
FG Baden-Württemberg: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
„Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.
BStBK: Imagekampagne für die Ausbildung zum Steuerfachangestellen
Am 1.8.2024 fiel der Startschuss für die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von Bundessteuerberaterkammer (BStBK), DATEV und Deutschem Steuerberaterverband e.V. (DStV), die für das Berufsbild Steuerfachangestellte:r wirbt. Das Ziel ist, junge Menschen für diese Ausbildung zu begeistern und das Bewusstsein für den Beruf zu schärfen.
BFH : Alle am 1.8.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Steuerberaterprüfung: BStBK stellt Musterlösungen für frühere Prüfungsklausuren bereit
Hessisches FG: Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
FG Berlin-Brandenburg: Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an schulpflichtige Kinder
BFH: Neue anhängige Verfahren im Juli 2024
FG Rheinland-Pfalz: Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen
Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt.
Praxis-Tipp: Entgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem Mietwohngrundstück
Stellt die Gegenleistung des Nießbrauchberechtigten für die Bestellung eines Nießbrauchs Anschaffungskosten für den Erwerb eines Wirtschaftsguts dar, die im Wege der AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen ist, oder handelt es sich um das Entgelt für eine Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG?
