Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.
Allgemein
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BFH Überblick: Alle am 24.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
BFH Pressemitteilung: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Der BFH hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
