Steuererstattungsansprüche können nach § 46 Abs. 1 AO abgetreten werden. Es gibt jedoch zusätzliche gesetzliche Anforderungen, durch die der Steuerpflichtige geschützt und der Verwaltungsablauf vereinfacht wird.
Allgemein
Praxis-Tipp: Freibetrag für Urenkel bei der Erbschaftsteuer
Posted Worker Notification: Wann die A1-Bescheinigung nicht ausreicht
FG Kommentierung: Keine Steuerfreiheit von Vergütungen für Vorträge zur Fachanwaltsfortbildung
BMF: Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte
BMF: Steuerschuldnerschaft bei Telekommunikationsleistungen
BFH Kommentierung: Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.
