Das BMF hat ein Entwurfsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht.
Allgemein
BMF: Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Lohnsteuer-Ermäßigung 2023: Freibetrag jetzt beantragen
Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Diese Verfahrenserleichterung ist für Arbeitnehmende ratsam, die in zwei Folgejahren in etwa gleichbleibende Aufwendungen haben werden.
Praxis-Tipp (Aktualisierung): Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung (nachfolgend nur Beiträge zur Basisabsicherung) in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt, dass Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind.
FG Kommentierung: Facharztweiterbildung gehört nicht zu einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung
Das Niedersächsische FG entschied, dass eine im Anschluss an ein Medizinstudium absolvierte Facharztweiterbildung eine Zweitausbildung ist. Da die Berufsausübung während der Weiterbildung bereits im Vordergrund steht, kann nach Gerichtsmeinung keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung angenommen werden, sodass ein Kindergeldanspruch ausscheidet. Jetzt muss der BFH entscheiden.
