BFH Kommentierung: Kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Ein Gewerbebetrieb im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. Das gilt auch bei einem Betriebsübergang im Ganzen.

Praxis-Tipp: Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung

Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber vom Entgelt der Arbeitnehmenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese entrichtet er dann an das zuständige Finanzamt und die zuständige Krankenkasse. Bei einer nachträglichen Korrektur sind für beide Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten.