Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind Betreiber digitaler Plattformen seit dem 1.1.2023 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern regelmäßig Daten über ihre Anbieter zu melden.
Allgemein
Umsatzbesteuerung von jPöR: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 4 – Aufbau eines kommunalen Tax-Compliance-Management-Systems
§ 2b UStG verschärft die Notwendigkeit steuerliche Sachverhalte zutreffend zu würdigen und zu erklären. Ein Tax-Compliance-Management-Systemkann dabei helfen, Fehler zu erkennen und im Voraus zu vermeiden. Ein solches System senkt das Risiko von straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen für gesetzliche Vertreter der jPöR sowie aller mit der Pflichterfüllung betrauter Personen.
FG Kommentierung: Umsatzsteuer bei Apotheken und Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters
Ein selbstständiger Apotheker, der Heil- und Arzneimittel an eine Krankenkasse liefert, vereinnahmt das Entgelt bereits bei Zahlung der Krankenkasse an das beauftragte Inkassounternehmen. Das Entgelt wird aus Sicht des Apothekers nicht uneinbringlich, wenn über das Vermögen des Inkassounternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das entschied das FG Baden-Württemberg.
BMF: Verrechnung vororganschaftlicher Verluste
FG Düsseldorf: Schachtelprivileg bei Beteiligungen
BFH Kommentierung: Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
Der Quotennießbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen – nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
BFH Kommentierung: EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen
BFH Kommentierung: Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern
Ist bei einer KGaA die Komplementärin, eine GmbH & Co. KG, zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf diese Personen (sog. Drittanstellung) nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG bei der KGaA mindern.
