Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
Allgemein
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Praxis-Tipp: Veräußerungsfreibetrag bei verschiedenen Veräußerungsobjekten bzw. Einkunftsarten
Wird eine betriebliche Sachgesamtheit veräußert oder aufgegeben, erhält der Steuerpflichtige einmal im Leben auf Antrag einen Freibetrag. Gilt dies auch, wenn der Steuerpflichtige solche Gewinne aus verschiedenen Veräußerungsobjekten bzw. Einkunftsarten erzielt hat? Und wie sieht es mit Gewinnen aus der Veräußerung von „wesentlichen“ Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft aus?
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Praxis-Tipp: Haushaltszugehörigkeit bei Kinderbetreuungskosten
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Sonderausgaben abzugsfähig. Der BFH muss klären, ob das Erfordernis der „Haushaltszugehörigkeit“ verfassungsgemäß ist.
