Innerhalb der Frist zur Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand müssen grundsätzlich auch die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die Wiedereinsetzung rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses beantragt hat.
Allgemein
Aktuelle Studie: Die interdisziplinäre Kanzlei der Zukunft
In eigener Sache: So geht die Haufe-Redaktion mit künstlicher Intelligenz um
Neue KI-Tools wie ChatGPT verändern die Medien- und Softwarebranche, manche sprechen gar von einer Revolution. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird kontrovers diskutiert. Die Haufe-Redaktion hat eine Richtlinie erarbeitet, um ihre Haltung zum KI-Einsatz in der Redaktionsarbeit transparent zu machen.
FinMin Niedersachsen: 1,3 Mrd. EUR Mehrergebnis durch Fahndungsprüfungen in Niedersachsen
Praxis-Tipp: (Lohn-)steuerliche Behandlung von Repräsentationsveranstaltungen
Unternehmen bieten häufig Veranstaltungen für ihre Geschäftspartner und/oder Mitarbeitenden an. Fallen steuerpflichtige Vorteile für die Eingeladenen an, können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen und damit die Steuer für die Gäste übernehmen. Ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang eine Steuerpflicht besteht, hängt aber vom Charakter der Veranstaltung ab.
1. Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Am 8.12.2022 präsentierte die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf für die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA). Ziel der ViDA-Initiative ist es, das geltende Mehrwertsteuerrecht zu modernisieren, die Kosten der steuerlichen Pflichten für Unternehmen zu senken und den Mehrwertsteuerbetrug in der EU wirksamer zu bekämpfen.
Praxis-Tipp: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Veranstaltungen
Mitgliederentwicklung: BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2022
BFH Kommentierung: Vermietung von Ferienwohnungen – eigennützige Treuhand
Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt.
