Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei gewähren – die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP). Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.
Allgemein
BMF: Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
Praxis-Tipp (Aktualisierung): Grundfreibetrag bei der Aufteilung im Verhältnis der Teileinkünfte im Insolvenzverfahren
BFH Kommentierung: Zinsforderung als verdeckte Einlage
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.
BFH Kommentierung: Altersversorgung neben Geschäftsführergehalt
Wird nach Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet.
BFH Kommentierung: Ausfall von stillen Beteiligungen im Rahmen der Tonnagebesteuerung
Fallen die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt haben, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft teilweise aus, gehört der hierdurch entstehende Verlust zu den Einkünften nach § 16 Abs. 3 EStG und ist mit dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten (§ 5a Abs. 5 Satz 1 EStG).
Praxis-Tipp: Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
BFH Überblick: Alle am 9.6.2023 veröffentlichten Entscheidungen
BAG: Pfändungsfreibetrag bei Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
FG Kommentierung: Organisation der Ausgangskontrolle von fristwahrenden Schriftsätzen beim Steuerberater
Zur Organisationspflicht eines Steuerberaters gehört auch die Einrichtung einer effektiven Ausgangskontrolle zur Gewährleistung der fristgerechten Fertigung und tatsächlichen Versendung fristwahrender Schreiben. Diese muss so organisiert sein, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse bietet, entschied das FG Köln.
