Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) veröffentlicht. Darin begrüßt das IDW die Entwicklung von diesen Hinweisen, weist aber erneut darauf hin, dass bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens für den Verkehrswert auch andere als die in der ImmoWertV explizit erwähnten Wertermittlungsverfahren ohne zusätzliche Einschränkung zugelassen werden sollten.
Allgemein
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BFH Kommentierung: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH
Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags, wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.
