IDW fordert Verbesserungen: Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) veröffentlicht. Darin begrüßt das IDW die Entwicklung von diesen Hinweisen, weist aber erneut darauf hin, dass bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens für den Verkehrswert auch andere als die in der ImmoWertV explizit erwähnten Wertermittlungsverfahren ohne zusätzliche Einschränkung zugelassen werden sollten.

FG Kommentierung: Untergang des Gewerbeverlusts bei Einbringung in eine Mitunternehmerschaft

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, geht der auf ihn entfallende Verlustabzug unter. Das gilt auch bei einer Organschaft, da Organträger und Organgesellschaft getrennte Betriebe bleiben (sog. eingeschränkte Einheitstheorie), entschied das FG Münster.

BFH Kommentierung: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags, wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.