Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Allgemein
LfSt Bayern: Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
Überblick: Aktuelle Urteile zu Scheinselbstständigkeit
Wird in einem Statusfeststellungsverfahren oder durch eine Betriebsprüfung Scheinselbstständigkeit festgestellt, sind die Beteiligten oft unterschiedlicher Meinung. Nicht selten landen diese Fälle vor Gericht, wie unsere Übersicht zu den bisherigen Urteilen und sieben neuen Fällen aus dem Jahr 2023 zeigt.
OFD Frankfurt: Bilanzsteuerliche Behandlung von Zinsen nach § 233a AO
BMAS Referentenentwurf : Beitragsbemessungsgrenze und weitere Sozialversicherungswerte 2024
Hinweise und Praxishilfen: Aktualisierte Hinweise von DStV und BStBK zum Datenschutz
FG Nürnberg: Haftungsbeträge als Werbungskosten
Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. So entschied das FG Nürnberg.
BFH: Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.
BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG besteht, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
