BFH: Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft

Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 GenG ist als Veräußerungstatbestand i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 7 EStG zu werten. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i. V. m. § 1 KapErhStG nicht eröffnet.

BFH: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH, Urteil v. 12.11.2013, VIII R 36/10, BStBl II 2014, 168 mit Zustimmung des VIII. Senats).

BFH: Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs

Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland.

Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz zur Umlage U1 bis Januar wählen

Oft gerät aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 in Vergessenheit. Doch wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten. Denn nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes gewählt werden.

Praxis-Tipp: Richtiger Beantragungszeitpunk für Günstigerprüfung

Kapitaleinkünfte werden regelmäßig mit einem gesonderten Tarif besteuert (Abgeltungsteuer). Der Gesetzgeber lässt auf Antrag eine Besteuerung mit der geringeren tariflichen Einkommensteuer zu (Günstigerprüfung). Wenngleich im EStG keine gesetzliche Frist für die Beantragung der Günstigerprüfung festgelegt ist, ergeben sich aus dem Verfahrensrecht jedoch Einschränkungen.