Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 GenG ist als Veräußerungstatbestand i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 7 EStG zu werten. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i. V. m. § 1 KapErhStG nicht eröffnet.
Allgemein
BFH: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH, Urteil v. 12.11.2013, VIII R 36/10, BStBl II 2014, 168 mit Zustimmung des VIII. Senats).
BFH: Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs
Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland.
BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2024
Umwandlung von Lebenspartnerschaften: Rückwirkende Behandlung wie Eheleute
FG des Saarlandes: Steuersatz von E-Paper-Ausgaben
BFH: Alle am 7.12.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz zur Umlage U1 bis Januar wählen
BMF: Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2024
Praxis-Tipp: Richtiger Beantragungszeitpunk für Günstigerprüfung
Kapitaleinkünfte werden regelmäßig mit einem gesonderten Tarif besteuert (Abgeltungsteuer). Der Gesetzgeber lässt auf Antrag eine Besteuerung mit der geringeren tariflichen Einkommensteuer zu (Günstigerprüfung). Wenngleich im EStG keine gesetzliche Frist für die Beantragung der Günstigerprüfung festgelegt ist, ergeben sich aus dem Verfahrensrecht jedoch Einschränkungen.
