Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst.
Allgemein
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Von der Finanzbeamtin zur Dozentin
ZEW-Studie: EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort
FG Münster: Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG
FG Münster: Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten
Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Schlussabrechnungen eingereicht
Künstliche Intelligenz: Zwischen Euphorie und Vorsicht: KI-Tools in der Steuerberatung
FG Düsseldorf: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
BMF: Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ergänzt
BFH: Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. BFH v. 30.6.2020, IX R 3/19, BStBl 2021 II S. 859). Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags ist ausschließlich im Rahmen der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahres zu entscheiden.
