Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich erneut dafür ausgesprochen, eine Aushöhlung des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts in § 51b Abs. 3 WPO durch die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO zu verhindern.
Allgemein
Überblick: Ablauf eines Vorabverständigungsverfahrens mit der Volksrepublik China
Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, „APA“) mit der Volksrepublik China können grundsätzlich eingeleitet werden, sofern eine Gesellschaft in drei Geschäftsjahren vor dem Geschäftsjahr, in dem das Verfahren angestoßen wird, mit einem verbundenen Unternehmen in China Transaktionsvolumina von mindestens 40 Mio. RMB verzeichnet hat.
BFH: Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021, IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen BMF, Schreiben v. 22.2.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).
