BFH: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a. A. BMF, Schreiben v. 12.5.2014, BStBl 2014 I S. 860).

BFH Pressemitteilung: Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

Der BFH hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Üerschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die – wird sie dem Finanzamt nachträglich bekannt – zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.