Das BMF äußert sich zur Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden.
Allgemein
Oberste Finanzbehörden: Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
BStBK: Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
BFH: Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
BFH: Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 GrEStG gilt, weil an ihr mindestens 90% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich.
BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.










