BFH: Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG

Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG setzt voraus, dass die Arbeitnehmereinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wegen der Verletzung der in § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG normierten Nachweispflichten abkommenswidrig in die zu ändernde Einkommensteuerveranlagung einbezogen worden sind.

BFH: Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht.

1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens

Um Gestaltungen im Zusammenhang mit Nießbrauchsrechten steueroptimal und vor allem steuersicher zu vereinbaren, müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Das Top-Thema informiert über bestehende Steuerfallen sowie über die sich aufgrund der Rechtsbestellung beim Grundstückseigentümer und beim Nießbraucher ergebenden einkommensteuerlichen Rechtsfolgen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.

Praxis-Tipp: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2025

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Dieser wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Die Antragstellung für 2025 ist noch bis Ende November möglich.

Praxis-Tipp: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen

Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigung regelmäßig überprüfen. Viele Freistellungen verlieren immer zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. 

FG des Landes Sachsen-Anhalt: Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO

Schriftliche Anträge und Erklärungen sind durch einen Steuerberater im Format „pdf“ oder „tiff“ beim Gericht einzureichen. Wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Format „docx“ bei Gericht eingereicht, kann dieser Formmangel unter den Voraussetzungen des § 52a Abs. 6 FGO geheilt werden, entschied das FG des Landes Sachsen-Anhalt.

Praxis-Tipp: Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland

Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können sie dort eine Betriebsstätte begründen. Dies sollte vermieden werden, denn die Folge ist eine Steuerpflicht im Ausland. Eine Betriebsvereinbarung minimiert das Risiko einer ungewollten ausländischen Betriebsstätte.