LG Lübeck: Steuerberater müssen über die Folgen einer Steuerermäßigung aufklären

Wird vom Finanzamt eigenmächtig eine Steuerermäßigung gewährt, die nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann und klärt der Steuerberater hierüber seinen Mandanten nicht auf, kann er zum Schadensersatz verpflichtet werden. So hat das LG Lübeck entschieden.

BFH: Gewinn aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung

Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Beteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.

BFH: Besteuerung eines betagten Vermächtnisses im Falle einer Jastrowsche Klausel

Setzen Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das Kind hat den Erwerb des Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.

BFH: Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Geschenke erhalten die (Geschäfts-)Freundschaft. Gerade rund um große Veranstaltungen (z. B. Fußball-EM 2024 in Deutschland) rücken die Fragen nach der Besteuerung von Einladungen in eine VIP-Loge wieder in den Fokus. Der BFH hat hierzu entschieden, dass Aufwendungen für Leerplätze und die die Geschäftspartner begleitenden Mitarbeiter des Einladenden nicht nach § 37b EStG zu pauschalieren sind.

BFH: Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergewinnung spielen arbeitgeberseitig gewährte Benefits eine bedeutsame Rolle. Steuerfreie und folglich auch beitragsfreie Benefits lässt der Gesetzgeber auch für Gesundheitsförderungsleistungen nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 EStG zu. Nicht in diese Steuerfreiheit einzubeziehen sind allerdings die im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheitsleistung  anfallenden Nebenkosten wie z.B. eine unentgeltliche Gestellung von Unterkunft und Verpflegung.