Am 6.6.2024 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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BFH Pressemitteilung: Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der BFH hat klargestellt, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 1.8.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.
Gesetzentwurf angekündigt: Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein
Überblick: Aktuelle Zweifelsfälle und Streitfragen zu den Reisekosten
Das BMF hat seinen Erlass zur „Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern“ zuletzt Ende 2020 neu gefasst. Schwerpunktmäßig geht es darin um Streitfragen bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung. Inzwischen sind weitere Zweifelsfälle gerichtlich entschieden oder anhängig geworden.
Steuerberaterplattform: Zweifel an der aktiven Nutzungspflicht des beSt durch den BFH
Berufsträgern steht seit dem 1.1.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze & Co. als elektronische Dokumente zu übermitteln sind. Der BFH hat jedoch in jüngster Rechtsprechung diese strenge Nutzungspflicht des beSt entschärft. Was dieses im Einzelfall bedeutet, ist nachfolgend zu betrachten.
