Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater.
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Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung: KI in der Steuerberatung: Das ist heute schon möglich
BMF Referentenentwurf: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Kalte Progression ausgleichen: Lindner bindet Amt an steuerliche Entlastung entsprechend Inflation
FinMin der Bundesländer zur Grundsteuerreform: Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.
BFH: Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften verfassungsrechtlich bedenklich
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind diverse Verlustverrechnungsregelungen zu beachten. Seit 2021 dürfen in einem Veranlagungsjahr Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden und zwar maximal bis zu einer Höhe von 20.000 EUR. Die nur im Veranlagungsverfahren anzuwendende Verlustverrechnungsregelung hält der BFH bei summarischer Prüfung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
BFH: Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate
Für Kindergeldanträge, die nach dem 18.7.2019 gestellt werden, wird Kindergeld nur für die letzten 6 Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Antragstellung auf Zeiträume vor dem 18.7.2019 bezieht. Bedeutsam ist für die Gegenwart der aktuelle Hinweis des BFH, dass bei Kindergeldfestsetzung ohne Kindergeldauszahlung zumindest der Freibetrag für Kinder im Rahmen der Veranlagung beantragt werden kann. Die gegenwärtige Anlage Kind setzt dies nur unzureichend um.
