Das FG Berlin-Brandenburg hat zur steuerlichen Behandlung der Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an schulpflichtige Kinder entschieden.
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BFH: Neue anhängige Verfahren im Juli 2024
FG Rheinland-Pfalz: Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen
Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt.
Praxis-Tipp: Entgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem Mietwohngrundstück
Stellt die Gegenleistung des Nießbrauchberechtigten für die Bestellung eines Nießbrauchs Anschaffungskosten für den Erwerb eines Wirtschaftsguts dar, die im Wege der AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen ist, oder handelt es sich um das Entgelt für eine Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG?
BMF: Leistungsort bei der Ausgabe von Registerauszügen
Corporate Sustainability Reporting Directive: Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht
BMF: Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
BFH: Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig
Steuerbare und steuerpflichtige Vergütungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz heraus ergeben, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Aus dem Urheberrechtsgesetz leiten sich Zusatzvergütungen ab, wenn die bisherige Vergütung des Urhebers unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen des Dritten ist. Diese nachträgliche Vergütung als sog. Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn die Zahlung durch einen Dritten an den Urheber erfolgt.
BFH: Rückstellungsbildung und Altersfreizeit
Altersfreizeitvereinbarungen wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage ab Vollendung des 60. Lebensjahres sind weit verbreitet. Der BFH billigt hierfür grundsätzlich die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und wendet sich damit gegen die bisherige Verwaltungsauffassung.
