Das LG München I hat zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Außerdem wurde gegen die Angeklagten die Einziehung von Wertersatz i. H. von rund 7,9 Mio. EUR bzw. 7,6 Mio. EUR angeordnet.
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FG Münster: Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
BMF: AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützte Bescheide
Oberste Finanzbehörden: Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
BStBK: Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
BFH: Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
BFH: Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 GrEStG gilt, weil an ihr mindestens 90% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich.
BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.










