Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
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BMF: Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
Sozialversicherungsrecht: Rechtskreistrennung entfällt für Meldungen ab 2025
Die Kennzeichnung der Rechtskreise Ost und West sind seit vielen Jahren in den Meldungen und Beitragsnachweisungen vorzunehmen. Bei den Meldungen entfällt das Kennzeichen zum 31. Dezember 2024. Im Beitragsnachweis bleibt die Rechtskreistrennung jedoch vorerst weiter bestehen. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier.
FG Baden-Württemberg: Einnahmen aus einer Insolvenzanfechtung
BFH: Höhe der Beteiligungseinkünfte für gewerbliche Infektion unerheblich
Eine ansonsten vermögensverwaltende Gesellschaft erzielt insgesamt gewerbliche Einkünfte, sofern sie – wenn auch nur geringfügige – gewerbliche Beteiligungseinkünfte erzielt. Eine Bagatellgrenze existiert nicht; die Abfärbung tritt selbst dann ein, wenn die Beteiligungsgesellschaft Verluste erzielt und diese nach § 15a EStG im Verlustentstehungsjahr nicht verrechenbar sind. Trotz der eindeutigen BFH-Entscheidung sollten vergleichbare Sachverhalte wegen eines beim BVerfG anhängigen Verfahrens offen gehalten werden.
BFH: Nachträgliche Betriebsausgaben nach Betriebsübergabe möglich
Nachträgliche Betriebsausgaben sind durch den Betriebsübergeber auch bei unentgeltlicher Betriebsübergabe absetzbar. Dies gilt nach Auffassung des BFH zumindest dann, wenn der Betriebsübergeber später eine eigene Schuld bedient, zu deren Kostenübernahme sich der Betriebsübernehmer nur „intern“ verpflichtet hat und er diese Kosten infolge eigener Insolvenz nicht mehr tragen kann.
FG Baden-Württemberg: Lieferung von Abfall i.S. von Art. 3 Nr. 1 der Abfallrahmenrichtlinie unterliegt der Umsatzsteuer
BMF: Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
FG Baden-Württemberg: Vollverzinsung und Unionsrecht
Die Vollverzinsungsregeln gem. § 233a und § 238 Abs. 1a der AO bilden sowohl den Beginn des Zinslaufs als auch die Zinshöhe realitätsnah ab. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Vollverzinsung zudem auch im Einklang mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität steht.
