Dritte sind in einem Verfahren wegen der Einsicht in Steuerakten nicht beizuladen. So hat das FG München entschieden.
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BMF: Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
FG Düsseldorf: Grundstücksbewertung im Vergleichswertverfahren
ZEW-Studie: Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich
Deutschland besteuert Erbschaften von Betriebsvermögen im internationalen Ländervergleich recht hoch. Bei Vererbungen an den Ehegatten weist Deutschland die stärkste Belastung auf, bei Vererbungen an ein Kind die dritthöchste. Zu diesem Schluss kommt ein internationaler Vergleich des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.
Künstliche Intelligenz: Marktüberblick generativer KI in der Steuerberatung: ChatGPT und jetzt?
Generative Künstliche Intelligenz revolutioniert die Steuerberatung. Von administrativen Aufgaben bis hin zu spezialisierten Anwendungen – die Möglichkeiten sind vielfältig, aber auch mit Herausforderungen verbunden. Erfahren Sie, wie Technologien wie ChatGPT und Microsoft 365 CoPilot die Branche verändern und welche Schritte Kanzleien jetzt unternehmen sollten.
BMF: Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
Hessisches FinMin: Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
Niedersächsisches FG: Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude
Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. So hat das Niedersächsisches FG entschieden.
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Gekommen, um zu bleiben?
BFH: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.
