Das FG Münster entschied, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung.
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BMF: DBA zwischen der Deutschland und der Republik Mauritius
BMF: Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine
FG Münster: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht nicht die Haftungsquote
FG Kommentierung: Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts
Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. So entschied das FG München.
Teil 1: Überblick über das KöMoG
Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.
BMF: Schreiben und Muster zum Forschungszulagengesetz
BFH Kommentierung: Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises
Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an.
BFH Kommentierung: Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch
Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.
