Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. So entschied das FG Köln.
Author:
Praxis-Tipp: Berechnung der Entfernungspauschale bei mehreren Dienstverhältnissen
Nachhaltigkeit: EU-Richtlinienentwurf für Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Unternehmensnachfolgen in Familienunternehmen: Mediation als zusätzliches Beratungsfeld in der Steuerberatung
Unternehmensnachfolgen scheitern insbesondere bei Familienunternehmen immer wieder an innerfamiliären Konflikten, die – rechtzeitig erkannt – hätten gelöst werden können. Eine Begleitung der Nachfolge unter Einbeziehung moderner Coachingmethoden hilft, eine Unternehmensnachfolge gut vorzubereiten und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Überste Finanzbehörden der Länder: Allgemeinverfügung zu Handwerkerleistungen und Erschließungskosten
BMF: Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
Gesetzentwurf: Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
BFH Kommentierung: Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft
Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.
BFH Kommentierung: Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt
Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein daraus, dass der Sozialleistungsträger den Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.
BFH Kommentierung: Zulässigkeit der bei Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen Klage
Erhebt nur ein Ehegatte Klage gegen den ESt-Zusammenveranlagungs-Bescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid nicht mehr beantragt werden kann.
