Die Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen.
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Praxis-Tipp: Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt
Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet prinzipiell aus, wenn Gegenstände mitvermietet werden, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Ist die Überlassung einer Bodenvertiefung für einen Bremsprüfstand sowie die Überlassung einer Werbeanlage für die erweiterte Kürzung schädlich?
Praxis-Tipp: § 35a EStG für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
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FG Münster: Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen
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BFH Kommentierung: Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb
BFH Kommentierung: Steuerabzug bei Transfer von Know-how
Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen.
