Mit Ablauf des 30.6.2022 endet die Übergangsfrist für die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister für alle GmbH, Unternehmergesellschaften (UG), Partnerschaften und Genossenschaften. Damit nimmt die Umstellung des Transparenzregisters in ein Vollregister einen weiteren wichtigen Schritt, nachdem die Übergangsfrist für Aktiengesellschaften (deutsche und europäische) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bereits am 31.3.2022 abgelaufen ist.
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BMF: Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung
BMF: Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds
BMF: DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vorläufige politische Einigung bei Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
BFH Kommentierung: Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung
Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit Wirkung vom 1.1.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet.
