Praxis-Tipp: Grobes Verschulden bei nur teilweise beantragtem Schuldzinsenabzug?

Wenn nachträglich bekannt wird, dass der Abzug von Schuldzinsen bei einer von mehreren Banken vergessen wurde, kann sich die Frage stellen, ob die Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht kommt.

BFH Kommentierung: Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Ein inländisches Grundstück „gehört“ einer Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist.