Überblick

Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater sind als Organe der (Steuer-)Rechtspflege in besonderer Weise unabhängig und vom persönlichen Vertrauen ihrer Mandanten abhängig. Zu Recht gibt es daher strenge berufsrechtliche Vorgaben für diese Berufsgruppen. In den vergangenen Jahren haben sich die maßgeblichen Regelungen jedoch nicht nur immer weiter verzweigt, sondern es gab auch einige Gerichtsentscheidungen, die eine Vereinheitlichung und Anpassung des Berufsrechts erforderlich machten.

BFH Pressemitteilung: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften

Eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden arbeitsfreien Zeiten durchführt.

Bundessozialgericht: Keine KSK-Abgabepflicht bei einmaligen Aufträgen über 450 EUR

Ein einmaliger künstlerischer oder publizistischer Auftrag führt nicht zur Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und damit zugunsten einer Rechtsanwaltskanzlei geurteilt, die einem Webdesigner den Auftrag erteilte, eine Website für die eigene Kanzlei zu erstellen.